Die deutschen Auslandsvertretungen können zu diesen Fragen leider keine Aussage treffen. Die Eltern geben in ihrem Antrag auf Registrierung der Geburt den gewünschten Namen für das Kind an. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält grundsätzlich durch die Erklärung der Mutter einen Eigennamen. Abs. Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Ist das Kind älter als 10 Jahre, muss es der Namensänderung zustimmen. Der Geburtsname des Kindes bestimmt sich dann nach den Vorschriften des Heimatrechts des ausländischen Elternteils, sodass ein Doppelname (oder jede andere Kombination) möglich ist, wenn das ausländische Recht diesen erlaubt. Der Namensführung des Kindes liegt keine nach deutschen Rechtsvorschriften gültige Namenserklärung zugrunde. Ausgabe), das am 08. Durch spätere Änderung des Sorgerechts ändert sich der Familienname des Kindes, wenn dies im Sorgerechtsbeschluss festgelegt ist. Sobald die Namensführung des Kindes bestätigt ist, kann ein deutscher Reisepass ausgestellt werden. Namensführung nach Schweizer Recht infolge Eheschliessung ... Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt. Montag bis Freitag: 08.00 - 18.00 Uhr, Im­pres­s­um Bei Namensführung nach ausländischem Recht beraten wir Sie gerne telefonisch, sofern wir über das jeweilige Namensrecht Kenntnisse haben. Durch spätere Änderung des Sorgerechts ändert sich der Familienname des Kindes nicht. Bei Anerkennung der Vaterschaft erhält das Kind auch den Familiennamen des Vaters. Das adoptierte Kind erhält den Namen des/der Annehmenden oder behält seinen Familiennamen oder kann einen Doppelnamen erhalten. Der Ehename muss durch eine deutsche Heiratsurkunde oder Namensbescheinigung nachgewiesen werden. Sie können diesen Wunsch anlässlich der Ehevorbereitung äussern. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält einen von den Eltern gemeinsam zu bestimmenden Eigennamen, den Eigennamen des Vaters und den Eigennamen des Großvaters. Diese Möglichkeit ist die Ausnahme und dient dazu, im Einzelfall mit dem bisherigen Namen verbundene Behinderungen zu beseitigen. Durch die neuen Angaben bei Bosnien und Herzegowina, Norwegen, Österreich und der Schweiz zur Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht … Die Bestimmung ein… 1.3 Mitwirkung des Standesbeamten Die Eltern können bestimmen, dass das Kind den ersten Familiennamen des Vaters und den ersten Familiennamen der Mutter erhalten soll. Namensführung nach ausländischem Recht. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern. Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich fortan nach deutschem Recht richtet (z.B. Bei einem deutschen Kind steht das Recht, dem Kind ei-nen Vornamen zu erteilen, den sorgeberechtigten Eltern ge-meinsam zu. Dem Vatersnamen oder dem von der Mutter gewählten Vatersnamen wird (getrennt geschrieben) "ogly" (Sohn von) bzw. grundsätzlich keine nach deutschem Recht gültigen Namenserklärungen abgegeben. Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z.B. Das adoptierte Kind kann den Namen des/der Annehmenden erhalten. Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen in den USA, Deutschland, Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2019/20, Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind. Die Bearbeitungszeit beim Standesamt I in Berlin liegt aufgrund der nach wie vor steigenden Antragszahlen zurzeit bei etwa zwei bis drei Monaten. Öffentlich-rechtliche Namens­änderung. 48 EGBGB erstreckt sich nicht auf weitere Kinder, d.h. für jedes Kind muss eine Namenserklärung abgegeben werden. Das adoptierte Kind erhält den Namen des/der Annehmenden. Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages ist das Standesamt am letzten Wohnort des Kindes in Deutschland bzw., sofern dieses noch nie in Deutschland wohnhaft war, der letzte Wohnort eines Elternteils. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind wahlweise den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern. Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, so kann sein Name nur geändert werden, wenn es zustimmt (Art. Welche Auslandsvertretung ist für uns zuständig. Die Bezahlung dieser Gebühr kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält den Familiennamen der Mutter. ), gültige Reisepässe beider Elternteile (oder deutscher Personalausweis) deutscher oder ausländischer Reisepass des Kindes, falls bereits vorhanden. Durch die Wahl ausländischen Rechts kann auch ein deutsches Kind einen Geburtsnamen erhalten, der nach den deutschen Sachvorschriften nicht vorgesehen ist. spanischen) Geburtsurkunde des Kindes bereits ein Nachname vermerkt ist. Namensführung nach thailändischem Recht. In Fällen, wo die Eltern miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen die Eltern eine Namenserklärung abgeben, damit das Kind einen Geburtsnamen erhält. Na­mens­füh­rung der Ehe­gat­ten nach aus­län­di­schem Recht. Über­ein­kom­men des Eu­ro­pa­ra­tes. Das Kind, das von beiden Eltern anerkannt ist, erhält den Familiennamen des Vaters. Über­ein­kom­men der Haa­ger Kon­fe­renz. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält zusätzlich zu dem eigenen Vornamen, der in der Regel erst sechs Monate nach der Geburt erteilt wird, wahlweise den Vornamen des Vaters oder der Mutter im Genitiv mit der Nachsilbe "-son" (Sohn) oder "-d?ttir" (Tochter). Das bedeutet, dass ein im Ausland geborenes Kind nicht automatisch den Na-men, der in der ausländischen (z. 21.10.2020 - Artikel. Grundsätzlich führt jeder Ehegatte / Lebenspartner seinem Namen nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Eine spätere Namensänderung der Person, deren Namen das Kind führt, erstreckt sich durch Entscheidung der Pflegschafts- und Vormundschaftsbehörde auf den Familiennamen des Kindes. 3 Gemeinsamer Familienname ist der Geburtsname des Mannes oder der Frau Jeder Ehegatte führt weiterhin … Bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie der mitgebrachten Kopien. Wenn Ihr Kind 14 Jahre alt oder älter ist, ist auch die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Keine passenden Schlagwörter gefunden. Namensführung nach Ausländischem Recht. Standesamt Nürnberg . Die Namenserklärung erstreckt sich in dem Fall nicht auf weitere Kinder. Ägypten Namensführung nach ausländischem Recht. Montag bis Freitags: 8.00 - 17.00 Uhr, 0228 99681-0 Wünschen die Eltern einen anderen Familiennamen, kann der Name durch Namenserklärung geändert werden. Für allgemeine Informationen zur Namenserklärung für volljährige Kinder klicken Sie bitte hier. Ist das Kind älter als 14 Jahre, muss es der Namensänderung zustimmen. Über­ein­kom­men des Eu­ro­pa­ra­tes. ein aus den Namen der Eltern zusammengesetzter Name gewünscht, können die Eltern vor dem 18. Der Staat, dessen Staats- angehörigkeit das Kind mit der Geburt erworben hat, erkennt eine Namensbestimmung nach deutschem Recht nicht immer an. Zu Regelungen bezüglich der Auswahl von Vornamen für Kinder, siehe auch Vorname . Die Dauer dieses Verfahrens ist leider nicht abzusehen. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind wahlweise den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Das Antragsformular für die Geburtsanzeige beinhaltet die Namenserklärung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Falls sich die Eltern auf keinen Namen einigen können, erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Über­ein­kom­men der Haa­ger Kon­fe­renz. Wenn einer der Elternteile eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besitzt, können die Eltern jedoch auch eine Rechtswahl in das Heimatrecht des ausländischen Elternteils für die Namensführung des Kindes treffen. Bei späterer Eheschließung entscheiden beide Eltern über die Namensführung des Kindes. Über­ein­kom­men. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den Familiennamen des Vaters, dem der Familienname der Mutter hinzugefügt wird. Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und nur von einem Elternteil anerkannt worden ist, erhält dessen Familiennamen. Untermenü +. Des Weiteren erhält es gewohnheitsrechtlich – ebenfalls durch Erklärung der Mutter – die beiden weiteren Namensbestandteile von seinem Großvater mütterlicherseits. Bitte beachten Sie, dass es dem zuständigen Standesbeamten obliegt, über die Form der Urkunden (Original/ beglaubigte Kopie; mit/ ohne Übersetzung; mit/ohne Apostille) zu entscheiden. Fa­mi­li­enna­me des Kin­des nach aus­län­di­schem Recht. Durch die neuen Angaben bei der Dominikanischen Republik, der Republik Korea und Thailand zur Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht ( Anlage 1 – V II 1 – 133 400/11) und bei der Dominikanischen Republik zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht ( Anlage 2 – V II 1 – 133 400/9) werden die bisherigen Hinweise für diese … Es empfiehlt sich daher, bereits vorab mit dem Standesamt am letzten deutschen Wohnort Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären und Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden. Die Namensführung unterliegt bundesstaatlichem Recht. Über­ein­kom­men des Eu­ro­pa­ra­tes. Über­ein­kom­men. Nach Gewohnheitsrecht steht es dem Vater frei, dem Kind einen beliebigen Namen zu geben; dabei ist es nicht erforderlich, dass überhaupt ein Familienname gewählt wird. Die Ehegatten führen also für den deutschen Rechtsbereich auch nach der Eheschließung im Ausland getrennte Namen. Sofern sich die Namensführung eines Kindes nach ausländischem Recht richten soll, weil zumindest ein Beteiligter auch diese Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine entsprechende Rechtswahl der sorgeberechtigten Eltern hierfür erforderlich. Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind wahlweise den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Die Eltern sollten diese Frage vor der Namensbestimmung mit der zuständigen ausländischen Behörde oder konsularischen Vertretung des Landes klären. Bei Anerkennung der Vaterschaft erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Bitte tippen Sie Ihr Suchwort komplett ein. Bezüglich der Namensführung von Ehegatten gilt der Grundsatz: „Erlaubt ist was gefällt“. In der Regel kann damit der in der europäischen Geburtsurkunde eingetragene Familienname des Kindes (auch ein Doppelname) zum Geburtsnamen erklärt werden. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern. Bei dieser Aufstellung handelt es sich um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. I. Erklärung zur Namensführung eines Kindes Wird ein Kind deutscher Eltern außerhalb Deutschlands geboren, steht die Namensführung des Kindes nach deutschem Recht nicht in jedem Fall automatisch fest, selbst wenn in der ausländischen (z.B. Die Eltern können bestimmen, dass das Kind, das erst später vom Vater anerkannt wurde, ausschließlich den Namen der Mutter bekommen, d.h. beibehalten soll. Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 2 Vornamen Der Erwerb des Vornamens richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem ein Kind angehört. Das adoptierte Kind erhält den Namen des Annehmenden, einen Doppelnamen aus den Familiennamen der Annehmenden nach dem o.a. Die Ehegatten können durch den gewohnheitsrechtlichen Gebrauch einen gemeinsamen Familienna- men führen. Das australische Namensrecht unterliegt dem Common Law. Wir können Ihnen hier leider keine Aufstellung über die Namensführungsvarianten aller in Frage kommender Rechte darstellen. Fa­mi­li­enna­me des Kin­des nach aus­län­di­schem Recht. Es wird empfohlen, sich eine Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung als Nachweis für zukünftige Passanträge ausstellen zu lassen. Hatten sowohl das Kind als auch beide Eltern zu keiner Zeit einen Inlandswohnsitz, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Gesetzliche Vorschriften über den Familiennamen eines Kindes bestehen nicht. Durch spätere Änderung des Sorgerechts ändert sich der Familienname des Kindes nicht. Na­mens­füh­rung der Ehe­gat­ten nach aus­län­di­schem Recht. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen. Namensführung bei der Eheschließung Den Eltern stehen für den Namen des Kindes dann die Möglichkeiten zur Wahl, die das entsprechend gewählte Recht erlaubt. Die Eltern geben in ihrem Antrag auf Registrierung der Geburt den gewünschten Namen für das Kind an. Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen. Das Kind hat Anspruch auf die Führung der väterlichen und mütterlichen Familiennamen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung vom Standesamt. Die Namensführung unterliegt bundesstaatlichem Recht. 47 EGBGB ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen und dem deutschen Recht fremde. "kyzy" (Tochter von) hinzugefügt. Über­ein­kom­men. Haben Sie jedoch bereits für ein Geschwisterkind eine Namenserklärung abgeben und dabei deutsches Recht und den Namen des Vaters oder der Mutter gewählt, gilt diese Namenswahl automatisch auch für alle weiteren Kinder, ohne dass es einer erneuten Namenserklärung bedarf. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Rechtswahl getroffen oder eine Namensbestimmung nach ausländischem Recht erfolgen soll. Über­ein­kom­men der Haa­ger Kon­fe­renz. Namensführung nach ausländischem Recht. Eine Namenserklärung nach Art. nach dem Recht des Staates, dem sie im Zeitpunkt der Geburt angehören. Durch spätere Eheschließung der Eltern oder durch spätere Änderung des Sorgerechts ändert sich der Familienname des Kindes nicht. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält den aktuellen Familiennamen der Mutter. Familienname des Kindes nach ausländischem Recht Afghanistan Gesetzliche Vorschriften über den Familiennamen eines Kindes bestehen nicht. Wird dieser Familienname gewünscht, ist keine weitere Namenserklärung erforderlich. Die Eltern können bestimmen, dass das Kind den zusammengesetzten Familiennamen des Vaters oder einen aus dem ersten Familiennamen des Vaters und dem ersten Familiennamen der Mutter zusammengesetzten Familiennamen erhalten soll. Die Beglaubigung von Kopien kann durch Botschaft/Generalkonsulat oder durch Notary Public erfolgen, siehe Merkblatt. März 2017 | Ausland , Belgien , Bosnien und Herzegowina , Erlasse IM , Frankreich … Die Abgabe einer Namenserklärung vor einem ausländischen Standesbeamten entfaltet für den deutschen Rechtsbereich in aller Regel keine Wirkung. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt an das zuständige Standesamt zu übersenden, ein Nachteil entsteht Ihnen hierdurch nicht, manchmal führt dies sogar dazu, dass Anträge schneller vorliegen und bearbeitet werden können. Ist das Kind älter als 10 Jahre, muss es der Namensänderung zustimmen. Ein Doppelname als Kombination aus den beiden Nachnamen der Eltern ist nach deutschem Recht nicht als Familienname für das Kind zulässig. 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erwirbt ein im Ausland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung, wenn der deutsche Elternteil selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es Eine spätere Namensänderung der Eltern oder des namengebenden Elternteils erstreckt sich durch Entscheidung der Pflegschafts- und Vormundschaftsbehörde auf den Familiennamen des Kindes. für die Namensführung nach ausländischem Recht oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Die einheitliche Namensführung von Geschwistern ist nicht zu beachten. 030 18681-0, Antworten auf Verwaltungsfragen aller Art erhalten Sie beim Kundenservice der öffentlichen Verwaltung. Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, können erklären, dass sie die Namensführung ihrem Heimatrecht unterstellen wollen. Da­ten­schutz © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonym und ohne den Einsatz von Cookies erfassen. Nach § 4 Abs. Durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten kann für die künftige Namensführung auch eines dieser Rechte oder deutsches Aufenthaltsrecht gewählt werden. Eine Namenserklärung nach deutschem Recht ist nicht erforderlich (§ 1616 BGB). "kyzy" (Tochter von) hinzugefügt. Fa­mi­li­enna­me des Kin­des nach aus­län­di­schem Recht. Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält den aktuellen Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters. Nach Gewohnheits-recht steht es dem Vater frei, dem Kind einen beliebigen Namen zu geben; dabei ist es nicht erforder-lich, dass überhaupt ein Familienname gewählt wird. Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den ersten Familiennamen des Vaters. Der Name wird keinesfalls automatisch aus der ausländischen Geburtsurkunde übernommen. Sollten Sie Ihren Antrag hingegen über eine deutsche Auslandsvertretung einreichen, legen Sie bitte zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie unten stehende Unterlagen als beglaubigte Kopie (+1 Satz einfache Kopien) oder im Original (+2 Sätze einfache Kopien) vor. Untermenü +. Namensführung nach ausländischem Recht. Entsprechend dem neubearbeiteten Namensgesetz (3. Von den deutschen Auslandsvertretungen und anderen Stellen sind mir zwischenzeitlich weitere Hinweise zur Namensführung der Ehegatten und zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht zugegangen; das Ergebnis ist in den Anlagen berücksichtigt. Gleiches gilt für die Namensführung nach Auflösung der Ehe. Eine spätere Namensänderung der Person, deren Namen das Kind führt, erstreckt sich auf den Familiennamen des Kindes, wenn der andere Elternteil zustimmt. Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält den Familiennamen der Mutter; gewohnheitsrechtlich den Namen, den die Mutter angibt. Januar 2005 in Kraft getreten ist, sind die im Nachfolgenden aufgeführten wesentlichen Punkte zur Namensführung zu beachten: 1. Die Namensführung eines deutschen Kindes richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. Namensführung der ehegatten nach ausländischem recht. Schema. 1. Ist z.B. durch Einbürgerung), können durch Erklärung nach Art. Der Namensführung des Kindes liegt keine nach deutschen Rechtsvorschriften gültige Namenserklärung zugrunde. Die Ehegatten führen also auch nach der Eheschließung in Brasilien für den deutschen Rechtsbereich getrennte Namen. Namenserklärung nach deutschem Recht ist gegenüber dem brasilianischen Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wird, nicht möglich. Namensführung nach thailändischem Recht. Na­mens­füh­rung der Ehe­gat­ten nach aus­län­di­schem Recht. Das Namensrecht besteht sowohl aus dem Recht auf einen Namen als auch aus dem Recht, das sich aus dem Namen ergibt. Wenn Sie den Antrag direkt an das Standesamt senden möchten, übermitteln Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie unten stehende Unterlagen als beglaubigte Kopie oder im Original an das Standesamt. Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen. Die Bearbeitung von Anträgen mit Wahl des US-amerikanischen Namensrechts wird daher von den Standesämtern solange ausgesetzt, bis eine weitere gerichtliche Entscheidung zu der vorgenannten Frage vorliegt. Es ist dabei unerheblich, ob im individuellen Fall tatsächlich ein Fantasiename bestimmt worden ist. Wir können Ihnen hier leider keine Aufstellung über die Namensführungsvarianten aller in Frage kommender Rechte darstellen. Namensführung von Ehegatten und Kinder nach ausländischem Recht 13. Sind die Eltern bei Geburt des Kindes miteinander verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) nach deutschem Recht, so erhält das Kind automatisch diesen Namen als Geburtsnamen. Das adoptierte Kind kann beantragen, dem Namen des Annehmenden seinen Geburtsnamen hinzuzufügen. In­halts­ver­zeich­nis Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten.