Alt. Professor Dr. Karsten Simoneit 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz eine Begründung fertigen, die die Gesichtspunkte erkennen lässt, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist. Ihre rechtliche Möglichkeit ergibt sich schlicht aus dem Gesetz, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Vielmehr muss es um öffentliche Interessen und Belange gehen. Mittelbare Einflussmöglichkeiten bestehen allerdings insofern, als die Gemeinde in der Begründung des Bebauungsplans ihren Planungswillen zum Ausdruck bringen kann und damit, je nach Sachlage, der Genehmigungsbehörde den Weg zur Bejahung des Merkmals „die Grundzüge der Planung werden nicht berührt“ (§ 31 Abs. Denn im zweiten Fall wird es sich eher gegenüber dem Interesse des Bauherrn durchsetzen können als im ersten. 1 oder Abs. Die Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt sein Wesentliches Planungsziel war erkennbar, das historisch gewachsene Ortsbild im Bereich der Ortsmitte für die Zukunft zu pflegen und zu bewahren. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen … Diese Beschränkungen waren auch Kern einer ersten Änderung des Bebauungsplans. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche im Rahmen eines Vorhabens je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bisweilen drängt sich auch bei der gebotenen objektiven Sicht der Eindruck auf, der Plangeber sei sich bei seinen Festsetzungen selbst nicht darüber im Klaren gewesen, welche weitreichenden und womöglich beengenden Auswirkungen diese haben. Eine Überschreitung der Baugrenze um mehrere Meter erlaubt ein Bauamt schon aus formalen Gründen auch nicht einfach so. Nach Art der baulichen Nutzung differenzierende Festsetzungen sind in der Verordnung nicht vorgesehenen. Damit meint der Verordnungsgeber verschiedene Erscheinungsformen eines Nutzungstyps. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Wir teilen Ihnen kurzfristig mit, wie wir Sie im Hinblick auf ihre Anfrage unterstützen können. Das Unterfangen, ihm mit den genannten Mitteln über die Hürde hinwegzuhelfen, ist ansonsten untauglich, es wird lediglich ein zweiter Rechtsverstoß begangen: Eine Maßnahme, die an den gesetzlichen Voraussetzungen vorbei geht, heilt den Verstoß nicht, sondern bezweckt allenfalls die Suggestion der Rechtmäßigkeit, vergleichbar einem Radfahrer, der im Dunkeln den Radweg in der entgegengesetzten Richtung benutzt und, damit er dabei nicht erwischt wird, sicherheitshalber auch noch die Fahrradbeleuchtung nicht einschaltet. Die Behörde muss außerdem bei ihrer Entscheidung in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch machen: Die Versagung darf nur aus städtebaulichen Gründen erfolgen. Insofern gilt das zur Erteilung einer Ausnahme und einer Befreiung Gesagte. Beispiel . 17). Auf das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist § 31 BauGB nicht anwendbar. Der Wortlaut der Regelung des § 31 Abs. 2 und 3 BauNVO. Was den Bebauungsplan in seinen Grundzügen verändert, lässt sich durch Umplanung ermöglichen und darf nicht durch einen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden; die Abwägungsfrage darf nicht gleichsam auf der Genehmigungsebene neu aufgeworfen werden. 3 Nr. September 1969 – 4 C 18.67 -). 6 BauNVO lässt zwar Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und Nr. Erst durch ihre anschließende Bestätigung kommt ein Mandatsverhältnis zustande. Vielmehr ist die planende Gemeinde auch bei der Regelung von Ausnahmen auf die Differenzierungsmöglichkeiten des § 16 Abs. Denn von einer ungültigen Norm braucht und kann keine Befreiung mehr erteilt werden. Auch wenn eine bauliche Anlage nur noch Bestandsschutz genießt, ist die Härte, die darin liegt, dass ein Vorhaben wegen Entgegenstehens einer planerischen Festsetzung nicht zulässig ist, nicht unbeabsichtigt. Für die Befreiung ist die Vorlage eines ablehnenden … Auch erklären Abweichungen – anders als Befreiungen – nicht Vorschriften im Einzelfall für unanwendbar. 8 i.V.m. Allerdings dürfte die Bedeutung des Streits in der Praxis geringer sein als die Heftigkeit der wissenschaftlichen Diskussion. Dies hat insbesondere bei der Art der baulichen Nutzung besondere Bedeutung. Bei der Anwendung der Voraussetzung des § 31 Abs. Durch die Festsetzung gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (einschließlich der Regeln für die Zulassung einer Ausnahme) unmittelbar – Befreiungen spielen in dieser Phase noch keine Rolle. Wie eng das gesehen wird ist aber in jeder Gemeinde anders. Der vorstehende, die Möglichkeiten von Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen bei weitem nicht erschöpfend darstellende Überblick soll dies deutlich machen: Der Gesetzgeber und der Satzungsgeber haben auf Grund ihrer parlamentarischen Legitimation die Rechtssetzungskompetenz. 2 BauNVO): Die Planzeichenverordnung nimmt auf diese Abkürzungen Bezug. Ist ein Vorhaben wegen entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen oder Festsetzungen nicht genehmigungsfähig und liegen auch die Voraussetzungen für eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung nicht vor, ist es nur nach einer Umplanung des Vorhabens bzw. Dafür sind Ausnahmen, Befreiungen und Erleichterungen geschaffen worden. November 1989 – 4 B 163/89 –). Geschossflächenzahl (§ 20 BauNVO) oder Baumasse bzw. 4 BauGB der Gemeinde und nicht der Bauaufsichtsbehörde. Nachbarliche Interessen und Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen Ausnahmen vom Bebauungsplan sind geregelt Für die mit der textlichen Festsetzung verfolgte Zielsetzung, Wohnungen in dem gesamten Kerngebiet umfangreich zu ermöglichen, fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage, da es dem Gebietstyp eines Kerngebiets widerspricht, überall – und nicht nur in einem abgegrenzten Bereich – „freies“ Wohnen zuzulassen. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der … Der Anwendungsbereich des § 31 BauGB: Vorhaben im planungsrechtlichen Sinn 22). Ebenso wenig ist § 31 BauGB auf das Bauordnungsrecht anwendbar. Im Hinblick auf eine vom Nachbarn gerügte Befreiung von der Festsetzung der geschlossenen Bauweise ist weder schlüssig dargelegt worden noch sonst ersichtlich, inwieweit eine offene Bauweise mit größeren Nachteilen für den Nachbarn verbunden ist als eine geschlossene Bauweise oder gar unzumutbare Beeinträchtigungen hervorruft. Die Voraussetzungen für eine Befreiung 2 BauGB frei; andernfalls muss § 34 Abs. HS BauNVO. 3 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden: Dadurch, dass die Gemeinde ein Baugebiet (hier: allgemeines Wohngebiet („WA“)) festsetzt, wird der gesamte Inhalt der jeweiligen Baugebietsbestimmung (hier des § 4 BauNVO) zum Gegenstand des Bebauungsplans. Vielmehr hat sich bereits die Planfestsetzung an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu orientieren. Befreiungen können in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung ausgesprochen werden oder ohne Zusammenhang mit einer solchen, etwa wenn das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf. 2 BauNVO entscheidend, sondern ausschließlich deren Ausmaß. Die Rechte der Nachbarn bei einer fehlerhaften Erteilung einer Ausnahme oder einer Befreiung Formel: Grundstücksgröße x Grundflächenzahl= zulässige Grundfläche 600 x 0,2 = 120 Quadratmeter Ebenfalls beim Renovierungsstau sollte man überlegen, weiter endlos sanieren oder abreißen … Ein „atypischer“ Sachverhalt liege jedenfalls nicht vor, wenn die Gründe, die für eine Befreiung sprechen, für jedes oder nahezu für jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind (so wörtlich die Leitsätze der Entscheidung vom 20. Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO in der Abstandfläche zuzulassen, § 23 Abs. Das Mittel ihrer Lenkung durch Bebauungspläne ist die abstrakt-generell wirkende Festsetzung. Denn um diese zu sichern stehen der Gemeinde andere Instrumente zur Verfügung, nämlich die Zurückstellung von Baugesuchen und die Veränderungssperre. Zudem entfaltet die Zulassung einer Überschreitung der hinteren Baugrenze Vorbildwirkung für andere Grundstücke. BERECHNUNG DER GRUNDFLÄCHENZAHL (GRZ) - BAUNVO 1990 und 2017 D 7 MIL Brandenburg / Arbeitshilfe Bebauungsplanung / November 2018 2 / 6 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO und die in § 19 Abs. Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Weil die Befreiung nicht als Mittel dafür herhalten darf, die von der Gemeinde getroffene planerische Regelung beiseite zu schieben, darf sie – das gilt jedenfalls für Festsetzungen, die für die Planung tragend sind – nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen. Sie stellt einen Grundzug der Planung dar. Dies hat insbesondere bei der Art der baulichen Nutzung besondere Bedeutung. Heutige Struktur des Baugebiets muss betrachtet werden Damit soll einer noch weitergehenden Versiegelung von Baugrundstücken entgegengewirkt werden. 3 BauNVO) kann mit oder ohne Waschanlage betrieben werden. Es ist oft möglich, die Baugrenze der Grundflächenzahl minimal zu überschreiten. Die Gemeinde ist nicht berechtigt, neue Ausnahmen zu erfinden, die in dem Baugesetzbuch oder in der Baunutzungsverordnung nicht vorgesehen sind. Das hat seine Rechtfertigung in dem Rechtsnormcharakter der Festsetzungen eines Bebauungsplans. 2 BauGB besagte, dass die Befreiung „im Einzelfall“ erteilt wird. § 6 Abs. 1 BauGB), BEG: neue Bundesförderung Effiziente Gebäude startet 2021, Senkung der Mehrwertsteuer auch bei Architektenverträgen, Selbstständig als junge Architektin: Familie, Baustelle und Architekturbüro, Genehmigt ist ein nicht großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit 799 qm Verkaufsfläche. 2, 2. Die GRZ wird als Dezimalzahl angegeben. Dr. Hubertus Schulte Beerbühl ist Richter a.D. am Verwaltungsgericht Münster und Autor eines Lehrbuchs zum Öffentlichen Baunachbarrecht und zum Baurecht NRW. eine Befreiung von dem Ausschluss bestimmter Nutzungen unter dem Gesichtspunkt der städtebaulichen Vertretbarkeit kaum in Betracht kommen. Hiergegen hat die Gemeinde, die ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt hatte, geklagt. Mit seinem viel beachteten Urteil vom 9. Ausnahmen beim Maß der baulichen Nutzung und bei der überbaubaren Grundstücksfläche 1 BauNVO geregelten Kappungsgrenze von 0,8 bleibt. Juli 1977 – 4 B 53/77 –). c) Ein Bebauungsplan, der ein Dorfgebiet ausweist, setzt fest, dass nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten (§ 5 Abs. Damit stellen sich zunächst diese Frage: Handelt es sich bei der Bestimmung, von der die Befreiung erfolgt ist, um eine nachbarschützende Bestimmung? 1 und 2 BauNVO kann im Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen, der Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse, der Zahl der Vollgeschosse oder der Höhe baulicher Anlagen bestimmt werden. 2 BauNVO vorlag. Außerdem darf die Befreiung nicht anderen Vorschriften des Baugesetzbuchs zuwider laufen. Deren Verständnis eröffnet dem Entwurfsverfasser erst die Möglichkeit, von einem Ausnahmefall Gebrauch zu machen und im Streitfall sachgerecht einen Ausnahmefall geltend zu machen: Die Regelungen in § 1 Abs. Im Rahmen dieser Beurteilung kommt es nicht auf die konkrete Bebauung in der Nachbarschaft an. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Der Überschreitung der Grundfläche sind zwei Grenzen gesetzt; zum einen die Obergrenze von 50 v.H. Fachanwälte, 03841 / 7600-0 B. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern und sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Was der Nachbarschutz erfordert und was „Gebietscharakter“, "Atypik", „Bestandsschutz“ sowie das Bauen im Innenbereich nach Paragraf 34 BauGB bedeuten, Ausnahme, Befreiung und Abweichung – rechtliche Möglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen Die Bestimmung ist in gleicher Weise auf Bebauungspläne anzuwenden, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen („einfache Bebauungspläne“, § 30 Abs. Startseite > Recht im Fokus > Baurecht | Planungsrecht | Natur- und Umweltrecht > Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl. Muster für die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. bei Überschreitung der zulässigen bzw. Im Falle einer Nutzungsänderung stellt sich die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit und damit einer möglichen Ausnahme oder Befreiung auch dann neu, wenn für diese bauliche Anlage früher einmal eine Ausnahme oder Befreiung erteilt worden ist. Der Anwendungsbereich ist deshalb begrenzt. Einzelfallbezogene Befreiung vom Bebauungsplan Durch die Festsetzung gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (einschließlich der Regeln für die Zulassung einer Ausnahme) unmittelbar – Befreiungen spielen in dieser Phase noch keine Rolle. 2 BauGB beschränkt sich nur auf die Art, nicht aber auf das Maß der baulichen Nutzung, auf die Bauweise oder die Grundfläche, die überbaut werden darf. Das sind nicht nur solche, die im Sinne des Baunachbarrechts auf Grund einer nachbarschützenden Bestimmung ein subjektives öffentliches Recht darstellen. Ausnahmsweise können nach Abs. Mögliche Wirksamkeitsmängel können ihren Ursprung im Abwägungsvorgang, in der verfahrensmäßigen Vorgehensweise bei der Veröffentlichung oder in ihrem Inhalt haben. 2 BauGB im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Vorhaben, die den Festsetzungen zwar widersprechen, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen lassen, ein Mindestmaß an Flexibilität geschaffen werden. Die Ausführung erfolgt freilich durch die Genehmigungsbehörde, die diese satzungsrechtlichen Vorgaben zu beachten hat und auf deren Einhaltung ein Gebietsnachbar einen Anspruch hat. Auf der Ebene der Abwägung der Belange ist allerdings bedeutsam, ob der nachbarliche Belang „bloß“ ein Interesse (im Sinne eines reinen, nicht schutzwürdigen Affektionsinteresses) oder ein subjektives öffentliches Recht, das ihm die Rechtsordnung ausdrücklich eingeräumt hat, darstellt. Denn die Festsetzungen eines die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks begrenzenden Bebauungsplans stellen immer schon einen Nachteil dar. 3 Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um- )Planung möglich ist. Kontakt. Die Kappungsgrenze von 0,8 gibt für die Frage, welche Überschreitung der zulässigen Grundfläche noch als geringfügig angesehen werden kann, nichts her. 2 BauGB an ihre Stelle die tatsächliche städtebauliche Situation und der Rahmen, der durch die Umgebungsbebauung gebildet wird. 2 BauGB, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen (dazu später), treten im Rahmen des § 34 Abs. Erfolgt ein geringfügiger Umbau mit der Folge einer Hinzunahme von 1 qm Nutzfläche, überschreitet der Betrieb nunmehr die in der Rechtsprechung seit Jahren anerkannte Schwelle zur Großflächigkeit, die bei 800 qm liegt. Baumassenzahl (§ 21 BauNVO) oder Grundfläche bzw. § 31 BauGB ist zunächst für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans anwendbar. 2 Nr. Denn eine Genehmigung einschließlich der von ihr eingeschlossenen Ausnahme oder Befreiung ist nur auf eine bestimmte Nutzung bezogen. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, beschreibt das Verhältnis zwischen der maximal bebaubaren Fläche und der gesamten Grundstücksfläche. Der Anwendungsbereich der Bestimmung ist nicht auf festgesetzte Plangebiete beschränkt. Ihr verbleibt dabei ein Ermessensrahmen, den sie unter Beachtung der Rechtsordnung auszuschöpfen hat. 5 BauNVO. Viele Gestaltungsmöglichkeiten Über die Abweichung entscheidet die Baugenehmigungsbehörde im Ermessenswege; sie kann die Abweichung ablehnen, wenn sie dafür gute Gründe anführen kann. anhand des im Bebauungsplan zum Ausdruck gekommenen Planungskonzepts. 5 BauNVO beschränkt; die Regelung ist abschließend, neue darf sie nicht erfinden. 1 BauGB als auch des § 31 Abs. Gewünschte Steuerung oder nicht beabsichtigte Härte? Dabei darf gemäß § 19 Abs. Eine Garage darf eine zusätzliche Fläche von 50% der angegebenen Grundflächenzahl besetzen. Gemäß § 19 Ergeht allein ein isolierter Befreiungsbescheid oder wird dieser verweigert, ist dies ein selbstständiger Verwaltungsakt, der vor Gericht angefochten oder eingeklagt werden kann. Die vorgenannten Festsetzungen können sich auch auf Teile des Baugebiets beschränken. So hat etwa das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Das Gericht hob auf die Klage eines Nachbarn die Genehmigung auf. Dies hat, wie, Ein Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet ausweist, setzt fest, dass Tankstellen, die eigentlich allgemein zulässig sind (. Dabei sind allerdings zwei Grundpfeiler stets zu beachten: Erstens muss zumindest die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets gewahrt bleiben. Dabei ist mit „Errichtung“ ein Vorgang gemeint, bei dem eine neue bauliche Anlage im Wege der Bauausführung entsteht. Eine frühere Fassung des § 31 Abs. Änderung des Bebauungsplans realisierbar. 2 BauNVO anzusehen. Der Außenbereich ist kein Baugebiet und dort gibt es keinen Plan und auch keinen Planersatz, von dem eine Ausnahme oder eine Befreiung erteilt werden könnte oder müsste. Damit hat sie unmittelbaren Einfluss auf das Planungsrecht. Das sind Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Gegenstand haben. Die Behörde muss hierfür die allgemeinen verwaltungsrechtlich anerkannten Grundsätze über die Ermessensausübung berücksichtigen: Sie muss zunächst von dem richtigen tatsächlichen Sachverhalt ausgehen. Diese Rechtsprechung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom 11. vertikale Gliederung). Wo die Unterschiede zwischen Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen liegen, wann sie möglich sind und welche Gestaltungsfreiheiten es gibt. Die Einzelheiten der Berechnung ergeben sich aus § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ermessensentscheidung bei der Erteilung einer Ausnahme und einer Befreiung Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche gehören bereits grundsätzlich zum Kern eines Bebauungsplans (vgl. 2 BauGB von „kann“ die Rede ist, dann drückt dieser Begriff entsprechend der in der Gesetzestechnik üblichen Bedeutung aus, dass der Behörde Ermessen zusteht. 3 BauNVO), nicht – auch nicht ausnahmsweise – zulässig sind; oder er regelt, dass sie allgemein – und nicht nur als Ausnahme – zulässig sind. 1 und 2 BauGB. 6 BauNVO. Kommentardocument.getElementById("comment").setAttribute( "id", "a027e61c2aaeaf66db2ac087f74a497e" );document.getElementById("iccb82a4e4").setAttribute( "id", "comment" ); Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere. Manche zum Teil Jahrzehnte alte Festsetzungen erweisen sich in der Tat gelegentlich als fragwürdig. 2 Nr. Nicht jede Betroffenheit rechtfertigt eine Befreiung. Wenn Ihr Haus also eine maximale Grundfläche von … Sie ist in der Baunutzungsverordnung enthalten. Befreiung zum Wohl der Allgemeinheit 2 BauGB die planerische Grundkonzeption, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Grunde liegt und in ihnen zum Ausdruck kommt. Durch diese Überschreitung wird die überbaute Fläche gemessen an der Grundstücksgröße von 4794 m² von zulässigen (0,6 x 4794 m² =) 2876,40 m² um (0,11 x 4794 m² =) 527,34 m² auf 3403,74 m² erhöht, was 18,33 % entspricht. § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. So kann ein Einzelhandelsbetrieb (vgl. Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind. Der Begriff „deckt in seiner Abstraktheit eine Vielfalt von Sachverhalten und Zwecken“ ab und „bedarf deswegen stets der Konkretisierung im Einzelfall“ (so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Im Bebauungsplan können allerdings hiervon abweichende, sehr differenzierte Regelungen über die Zulassung von Ausnahmen getroffen werden (§ 1 Abs. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer … Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 4 … Die rechtswidrige Erteilung einer Ausnahme von einer Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung ist stets eine Maßnahme, die den Nachbarn in seinen subjektiven Rechten verletzt; denn nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Das Erfordernis, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen, war nach früher geltendem Recht lediglich eine von mehreren Tatbestandsalternativen für eine zulässige Befreiung. durch sportliche Einrichtungen (Sportplätze, Badeanstalten, Turnhallen). 2, 2. Insoweit kommt es insbesondere auf öffentliche Belange an. Fazit: Die rechtlichen Möglichkeiten stellen keinen Freibrief dar verwenden wir Cookies. Die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets muss in seinen übrigen Teilen gewahrt bleiben. (Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, § 10 BauNVO, und sonstige Sondergebiete, § 11 BauNVO, fehlt eine solche Zweckbestimmung, weil diese sich erst aus dem Sondercharakter ergeben kann.) Für Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen können im Bebauungsplan besondere Regelungen hinsichtlich deren ausnahmsweise Nichtanrechnung auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse, der Baumasse, der Grundstücksfläche, der Grundfläche und der Geschossfläche getroffen werden (§ 21a BauNVO). Sind die Festsetzungen in dem Bebauungsplan sehr differenziert, kommt eine Befreiung davon weniger in Betracht; deshalb dürfte z.B. Doch die oft verständliche Kritik ändert nichts daran, dass – selbstverständlich – Satzungen, Gesetze und Verordnungen zunächst einmal so zu beachten sind, wie sie niedergelegt sind. Alt. nur ausnahmsweise zu überschreiten, wenn eine GFZ oder Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wurden oder z. 4 bis 10 BauNVO). 6 rundfunkbeitragsstaatsvertrag) ... Leistungen wegen überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die überschreitung geringer als die Höhe des rundfunkbeitrags ist Ablehnender Bescheid, aus dem die Höhe der überschreitung ersicht- lich ist, oder eine Bescheinigung der … 2Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Die Änderung eines Bebauungsplans obliegt nach § 2 Abs. 2 Nr. Dezember 1968 – 1 BvR 638/74 –). Ferner muss sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Der Bauherr hat einen Anspruch auf die Erteilung der Ausnahme oder Befreiung, wenn die Behörde sich durch die Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen in anderen, gleich gelagerten Fällen so sehr gebunden hat, dass die diesmalige Ablehnung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde. Schließlich sind in Absatz 3 die ausnahmsweise zulässigen Arten der baulichen Nutzung beschrieben. Das Ergebnis ist einer vollen gerichtlichen Überprüfung unterworfen, d.h. es besteht kein Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde. Dennoch belässt das Gesetz den Gemeinden einen weiten Festsetzungsspielraum. Mit dieser Regelung wird eine noch weiter gehende Differenzierung in dem Bebauungsplan ermöglicht. 3 Nr. Deshalb wird im Falle einer Nachbarklage, in der sich der Nachbar in der Regel vornehmlich gegen die Genehmigung wendet, das Gericht im Wege einer Auslegung zumeist zu dem Ergebnis kommen, dass der Nachbar sich auch gegen den dazu erlassenen Befreiungsbescheid wendet. 3, 2. Damit die grundlegenden Regelungen nicht durch sie konturenlos werden, gelten für die genannten Instrumente strenge Regelungen, die im Gesetz ausdrücklich genannt und, soweit erforderlich, von der Rechtsprechung weiter ausgeformt worden sind. 2 Nr. 1 und Abs. Es handelt sich um eine Art Bagatellklausel zur Vermeidung einer sonst erforderlichen Befreiung. Selbstverständlich kann nur dann von einer Festsetzung durch einen Bebauungsplan eine Ausnahme erteilt werden, wenn dieser Plan und die mit ihm getroffene Festsetzung wirksam sind. Diese Anwendungserklärung in § 34 Abs.